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Schwimmfähigkeit von Grundschüler*innen in der 4. Klassenstufe "ungenügend"!

Veröffentlicht: 09.02.2024
Autor: Thies O. Wolfhagen
Eine frühzeitige Anfänger-Schwimmausbildung ist wichtig, damit am Ende der 4. Klassen möglichst alle Kinder sichere Schwimmer sind!
Das Seepferdchen alleine reicht nicht! - Um im Schwimmen sicher zu sein, sollte es mindestens das DSA in Bronze sein.

Nachdem Anfang November 2023 u. a. die FDP-Landtagsfraktion die Landesregierung aufgefordert hat, einen schriftlichen Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 4. Klassenstufe des Schuljahres 2023/24 abzugeben, wurde dieser am 06.02.2024 im Landtag vorgelegt. Wenngleich der Bericht ein positives Bild zeichnet, kann sich die DLRG in Schleswig-Holstein hiermit nicht zufrieden geben!

Im aktuellen Bericht der Landesregierung vom 06.02.24 wird festgestellt, dass 48% aller Kinder in Schleswig-Holstein bereits zu Beginn der 4. Klassenstufe das Schwimmabzeichen Bronze und damit nachweislich die sichere Schwimmfähigkeit erworben haben. (Dies wird laut Fachanforderungen im Fach Sport erst bis zum Ende der 6. Jahrgangsstufe angestrebt.) Schleswig-Holstein ist damit besser als der Bundesdurchschnitt. - Dass das Bildungsministerium gezielt nach "Bronze" abgefragt hat, ist aus fachlicher Sicht absolut zu begrüßen, da erst ab dieser Qualifikationsstufe von sicherem Schwimmen gesprochen werden kann. 

Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch: Jedes zweite Kind in Schleswig-Holstein kann zu Beginn der 4. Klasse eben nicht sicher schwimmen!

"Ertrinken ist noch immer eine der häufigsten Unfall-Todesursachen bei Kindern. Genau deshalb sollten die Jüngsten so früh wie möglich das Schwimmen erlernen. Die meisten Kinder wären mit etwa fünf Jahren so weit, die Seepferdchen-Prüfung abzulegen. - Das Bronze-Abzeichen sollte spätestens am Ende der Grundschulzeit abgelegt werden. - Dass jeder zweite Viertklässler nicht sicher schwimmen kann, ist daher keine gute Nachricht, sondern eine schlechte", erläutert Thies O. Wolfhagen, Landesgeschäftsführer und Pressesprecher der DLRG in Schleswig-Holstein.

"Kopfwärts ins Becken springen, zwei Meter tief tauchen und 200 Meter schwimmen: Das sollten Kinder im Alter von zehn Jahren können - und nicht erst in der 6. Klasse im Alter von 12 oder 13 Jahren", so Wolfhagen weiter. 

In den meisten kreisfreien Städten und z. B. im Kreis Pinneberg stellt sich die aktuelle Lage sogar noch schlechter dar: In Flensburg kann nicht einmal jedes dritte Kind (32,9 Prozent) das Schwimmabzeichen Bronze vorweisen; im Kreis Pinneberg z. B. sind es nur 44,3%. Auf den unteren Plätzen im landesweiten Vergleich liegen die Städte Kiel (42,6 Prozent) und Lübeck (42,4 Prozent). Positive Spitzenreiter sind die Kreise Dithmarschen (59,5 Prozent), Schleswig-Flensburg (53,9 Prozent) und Rendsburg-Eckernförde (52,1%).

„Es ist erstaunlich, dass der Anteil der sicheren Schwimmer in den Städten niedriger ist als in der Fläche, da in den ländlichen Regionen der Weg zum nächsten Schwimmbad in der Regel weiter ist als in den Städten. Erschwehrend hinzu kommen oft auch Einkommen und Bildungsstand in den Elternhäusern: sozial schwache Kinder können deutlich seltener schwimmen, sie lernen es zudem später“, resümiert Wolfhagen.

Herausforderung bleibt die flächendeckende Verfügbarkeit von Schwimmstätten in allen Kreisen. Es braucht eine ausreichende Anzahl an Schwimmstätten (und freien Wasserzeiten) in erreichbarer Entfernung der Schulen. - Die Wartelisten sind zudem noch länger als vor der Corona-Pandemie.

Die Bemühungen der Landesregierung in den letzten Jahren und auch die aktuell laufenden finanziellen Förderprogramme, z. B. für die von der DLRG Schleswig-Holstein betriebenen Schwimm-Mobile oder für den Einsatz eines mobilen Schwimmbeckens sind eine merkliche Unterstützung in den gemeinsamen Bemühungen aller Akteure gegen den "Corona-Stau" in der Anfänger-Schwimmausbildung.

Hintergründe:

Die Landesregierung hatte zuletzt im Jahr 2018 zum Thema „Schwimmausbildung in Schleswig-Holstein fördern“ (Drucksache 19/1067) berichtet. Darin wurde festgestellt, dass bei der Schwimmausbildung der Kinder und Jugendlichen in Schleswig-Holstein fachliche Akteure, wie der Schleswig-Holsteinische Schwimmverband e.V. (SHSV) und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sowie Eltern und Schulen zusammenwirken. - Ausgehend von der damaligen Bestandsaufnahme zum schulischen Schwimmunterricht und zur Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler wurden seit 2018 die gemeinsamen Bemühungen verstärkt, Kindern möglichst frühzeitig Schwimmkompetenzen zu vermitteln.

In den Jahren 2020, 2021 und 2022 unterbrachen pandemiebedingte Schließungen von Schulen und Schwimmstätten sowie Infektionsschutzmaßnahmen im laufenden Schulbetrieb die gemeinsamen Anstrengungen, allen Kindern und Jugendlichen gesicherte Schwimmfertigkeiten zu vermitteln. - Die DLRG geht davon aus, dass in diesen Jahren mindestens 50.000 Kinder in Schleswig-Holstein keinen Anfängerschwimmunterricht erhalten konnten.

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