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Wasserrettung - DLRG nimmt Stellung

Veröffentlicht: 03.09.2020
Autor: Thies O. Wolfhagen

Am gestrigen Nachmittag hatten wir gemeinsam mit den Kollegen vom DRK LV SH - Wasserwacht und dem Landesfeuerwehrverband im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages Gelegenheit, in mündlicher Anhörung Stellung zu zwei Gesetzesentwürfen zu nehmen. Es geht um die seit vielen Jahren besonders durch uns geforderte *gesetzliche* Einbindung der Wasserrettung in Schleswig-Holstein. - Nach den gestern durch die Wasserrettungsorganisationen fachlich dargestellten Grundlagen und Notwendigkeiten, gehen wir fest davon aus, dass es noch im Herbst zur 2. Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfes im Landtag kommen wird. - Für alle ehrenamtlichen Wasserretter wäre dies der wichtigste Schritt auf dem langen Weg zu einer gleichberechtigten Anerkennung!

LV-Präsident Jochen Möller, stellv. Leiter Einsatz Jan Frederik Schlie und Landesgeschäftsführer Thies O. Wolfhagen standen den Landtagsabgeordneten im Innen- und Rechtsausschuss Rede und Antwort. - Unterstützt wurden sie von Jens Friedrich Christiansen (DLRG KV NF) aus dem LV-Präsidium, der der Sitzung ebenfalls beiwohnte.

(Im Informationssystem des Landtages ist der gesamte Vorgang dokumentiert: >>>Link<<<)

Eingangsstatement von Jochen Möller:

Sehr geehrte Frau Ostmeier,
sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank für die Möglichkeit, im vorliegenden Anhörungsverfahren Stellung zu nehmen.

Seit Beginn dieser Legislaturperiode haben über 50 Menschen in Schleswig-Holstein ihr Leben im Wasser verloren. In diesem Jahr sind bereits mind. 17 Menschen in verschiedensten Gewässern im Land ertrunken.
Die DLRG in Schleswig-Holstein verfügt über 30 Einheiten der Wasserrettung mit 500 Einsatzkräften verteilt im ganzen Land. Diese mobilen Einheiten sind zu jeder Zeit sofort verfügbar. Selbstverständlich an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden am Tag.

Wasserrettung findet aktuell in den Kreisen und kreisfreien Städten sowie an den Küstengewässern unter Beteiligung von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und der DGzRS statt. Dies gelingt an einigen Orten im Land, wo z.B. die Feuerwehr und die DLRG partnerschaftlich für die gemeinsame Sache arbeiten, bestens. Hier seien Beispiele wie St. Peter Ording oder Flensburg genannt.
Dies ist aber leider nicht der Standard, wie er jedoch letztlich sein muss, da alle Akteure auf diesem Feld die gleiche Absicht verfolgen. Menschen in lebensbedrohlichen Notlagen im oder auf dem Wasser für die Gesamtheit aller Wasserflächen im Land, qualifizierte Hilfe auf dem schnellsten Wege zukommen zu lassen. Hierin, so hoffe ich, sind sich alle einig. Und dementsprechend müssen wir auch alle so handeln.

Da es keine einheitlichen Regelungen für die Wasserrettung in Schleswig-Holstein gibt, kommt es immer wieder vor, dass zwar Hilfeleistungspotentiale in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen, sie jedoch nicht in den Einsatz gerufen werden, da ihr Einsatz und vor allem die Alarmierungswege nicht klar geregelt sind.
Genauso ist es z.B. gerade erst in der vergangenen Woche im Lauenburgischen geschehen. Alarmierung der örtlichen Feuerwehr am letzten Donnerstag während der 1. Lesung im Landtag um 12:33 Uhr zu einem Wasserrettungseinsatz gekentertes Boot, Person im Wasser in Dargow. Nach Eintreffen vor Ort wurde festgestellt, dass man ohne ein entsprechendes Boot die Einsatzstelle nicht erreichen könne, und ließ die Wasserrettungseinheit der DLRG um 12:49 Uhr nachträglich alarmieren. Die verunglückte Person konnte rechtzeitig aus dem Wasser gerettet werden. Dennoch ging so wertvolle Zeit verloren.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen und des SSW wird dieses Problem künftig gelöst. Die Kernforderungen zur Regelung der Wasserrettung werden in diesem Gesetzentwurf berücksichtigt. Die Nutzung von Sondersignal und Digitalfunk, die Inanspruchnahme der Regelungen zur Erweiterung der Fahrberechtigungsverordnung, sowie eine landeseinheitliche Qualität der Wasserrettung durch Ausbildungs- und Ausstattungsstandards für alle beteiligten Einheiten.

Von ganz erheblicher Bedeutung ist jedoch auch die Einbindung der Wasserrettungseinheiten in das Alarmierungssystem der Leitstellen mit klar festgelegten Kriterien. Wasserrettung hört nicht an Gemeindegrenzen auf. Neben inkommunalisierten Gewässern von Städten und Gemeinden liegen Zuständigkeiten beim Land und Bund durch die Abgrenzung der Küstenlinie und
Bundeswasserstraßen, sowie mitunter bei inkommunalisierten Gewässern in Zuständigkeit der Kreise und privatrechtliche Liegenschaften.
Wasserrettungseinsätze sind meist komplexe Einsatzlagen, wie Personensuchen oder sog. Personen im Wasser, bei denen in aller Regel mehr als eine Einheit benötigt wird. Gerade hier zeigen sich Bedarfe über die Gemeindegrenzen hinaus.
Diese Einbindung wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen und des SSW künftig gewährleistet. Bereits heute existierende Einheiten der Wasserrettung werden genutzt und gehen nicht verloren.
Dieser Gesetzentwurf bindet die notwendigen Erfordernisse für die gesetzliche Regelung der Wasserrettung in Schleswig-Holstein zusammen. Er reguliert nicht über, sondern setzt dort an, wo bereits heute Notwendigkeiten für Wasserrettung bestehen und lässt Raum für Ergänzungen bei künftigen Bedarfen.
Die bislang üblichen Alarmierungswege und Rettungseinsätze der Feuerwehren werden von dem Gesetzentwurf nicht berührt. Im Gegenteil - die Gemeinden können bereits heute die Wasserrettung gem. § 6 Abs. 4 des BrSchG des Landes Schleswig-Holstein als zusätzliche Aufgabe den Feuerwehren übertragen. Im Zusammenspiel mit den Hilfsorganisationen werden die Feuerwehren, die auch Wasserrettung in der allgemeinen Gefahrenabwehr betreiben, gestärkt. - Ohne Nachteile für Ihre Arbeit.
Für die Aufrechterhaltung der anerkannten Einheiten der Wasserrettung begrüßen wir ausdrücklich die Möglichkeit der finanziellen Zuschüsse durch das Land „außerhalb der Mittel der Feuerschutzsteuer und des Katastrophenschutzes“. Darüber hinaus sieht die DLRG es nach wie vor auch als ihre gesellschaftliche Verantwortung an, eigene Finanzmittel im Kampf gegen den Ertrinkungstod zur Verfügung zu stellen. - Der vorliegende Gesetzentwurf wird durch die DLRG begrüßt.

 

Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD ist im Grundsatz zwar ähnlich, verfolgt aber eine gänzlich andere Anerkennungssystematik und wird seitens der DLRG nicht mitgetragen.
Faktisch findet seit Jahren Wasserrettung im Land statt, ohne durch eine weitere Definition begrenzt zu sein.
Die Koordination der Wasserrettung vor Ort muss durch die Rettungsleitstellen erfolgen, damit diese die nächstgelegenen Einsatzmittel aller zur Verfügung stehenden Einheiten sternförmig zum Einsatz entsenden können. Dieser Absatz lässt sich gleichwohl in den Entwurf der Regierungsfraktionen und des SSW übertragen.
Insbesondere aber die in Absatz 2 und 3 beschriebenen Trennungen der regionalen Zuständigkeiten und die damit verbundene Form der Beauftragung erschweren die künftige Einbindung und führen zu einer Reduzierung ehrenamtlichen Potentials. Hiervon sind alleine in der DLRG 500 Einsatzkräfte betroffen.
Bei der bereits erwähnten Vielzahl von Gewässern im Land mit den verschiedensten Zuständigkeiten wird mit dem Gesetzentwurf der SPD die Zielsetzung der Wasserrettung in der schnellen und adäquaten Hilfe am Notfallpatienten auf und in allen Gewässern nicht erreicht werden können.
Bereits heute kommen in einigen Regionen Einheiten der Wasserrettung von Hilfsorganisationen zum Einsatz, mit denen eben keine vertraglichen Regelungen getroffen sind, die aber bei unzähligen Einsätzen wertvolle Hilfe leisten. Eine Einheit wie z.B. die DLRG Lütjenburg, die überregional tätig ist, würde künftig den Regelungen dieses Entwurfes zum Opfer fallen. Umfangreiche Zuschüsse für die Sicherstellung der Wasserrettung in dieser Region, die hier kürzlich u. a. durch das Innenministerium gewährt wurden, würden Wirkung und Zweck vollständig verfehlen.
Da die Feuerwehren bereits heute mit der Wasserrettung gem. § 6 Abs. 4 des BrSchG des Landes Schleswig-Holstein als zusätzliche Aufgabe betraut werden können, ist eine Regelung wie in Absatz 3 beschrieben nicht zielführend. Die verlässliche Sicherstellung des Einsatzes einer Vielzahl von Einheiten der Hilfsorganisationen wird mit dieser Regelung erheblich eingeschränkt.
Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der SPD ab.
Bezüglich der sozialen Sicherung der Helferinnen und Helfer, verweisen wir auf unsere schriftliche Stellungnahme.
Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und den Abgeordneten des SSW (Drucksache 19/2420) wird künftig der verlässliche Zugriff auf alle Potentiale der Wasserrettung in Schleswig-Holstein zur Sicherheit der Menschen in diesem Land gewährleistet, ohne Einheiten der Feuerwehren oder Hilfsorganisationen in irgendeiner Form zu benachteiligen oder durch die unterschiedliche Behandlung vor Ort auszugrenzen.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

 

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