So erreicht uns Ihre Hilfe
Wenn Sie die DLRG-Stiftung Schleswig-Holstein oder die Arbeit der DLRG unterstützen möchten, haben Sie verschiedene Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile:
- Spenden an die DLRG: Spenden werden unmittelbarfür die Bewältigung aktueller DLRG-Aufgaben eingesetzt. Bis zu 20% des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.
- Auch Erlöse aus besonderen Anlässen, wie zum Beispiel Geburtstagen, Jubiläen, Betriebsfeiern, aber auch Kondulenzspenden helfen uns, die Aufgaben der DLRG zu unterstützen.
- Zustiftungen an die DLRG-Stiftung: Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden unsere Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Steuerabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/in Beträge von bis zu 1 Mio. Euro steuermindernd geltend machen, verteilt auf bis zu 10 Jahre.
- letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung
an die DLRG-Stiftung Schleswig-Holstein in einer letztwilligen
Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Unser Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die DLRG-Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.
- Zustiftung durch Erben: Auch die Zustiftung geerbten Vermögens durch Erben ist möglich. Die Einbringung innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftssteuer.
- Stiftungsfond unter Ihrem Namen: Möchten Sie Ihre Verbundenheit mit der DLRG besonderen Ausdruck verleihen und langfristig mit Ihrem Namen für die Förderung unserer Arbeit stehen, errichten wir ab einer Zustiftung von 20.000,- Euro einen Stiftungsfond, der Ihren Namen trägt.
Sprechen Sie mit uns über Ihre Wünsche und unsere gemeinsamen Möglichkeiten. - Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung der DLRG-Stiftung Schleswig-Holstein!